1. Schulgemeinschaft
1.1 Allgemeines
Diese Hausordnung wurde von der Geschäftsleitung, den Vorstand und Dozenten des M&B Institutes Wittenberg gemeinsam erstellt und wird per 12.09.2008 erlassen. Sie gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulungsgelände, Schulungsgebäude aufhalten.
Diese Ordnung erstreckt sich auf das gesamte Schulungsgelände, Schulungsgebäude, Grünanlagen und Parkplatz. Das Schulungsgelände mit seinen Einrichtungen und gärtnerischen Anlagen hat nicht nur Funktionswert, sondern soll auch zum Wohlbefinden beitragen.
Die Sauberkeit von Räumen und Plätzen ist ein Anliegen Aller. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Vermeidung von Müll muss das Bestreben aller Kursteilnehmer des Institutes (Privatschule) sein. Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip, d. h., wer eine Belastung der Umwelt oder einen Schaden verursacht hat, haftet für die Beseitigung bzw. Wiedergutmachung. Grundsätzlich ist jede Klasse für die Ordnung und Sauberkeit in ihrem Seminarraum (ein-schließlich Flur) zuständig und verantwortlich. Das Nähere regeln der Fachdozent bzw. die Fachdozenten. Bei Veranstaltungen außerhalb des Schulungsgeländes gelten die Ordnungen des Veran-staltungsortes zusätzlich.
Liegen besondere Umstände vor, die das allgemeine Verhalten oder das Lernverhalten eines Kursteilnehmers nachhaltig negativ beeinflussen, so ist dies von dem Kursteilnehmer selbst dem Kursleiter (Dozenten) oder dem Institutsleiter mög-lichst frühzeitig mitzuteilen.
1.2 Verhalten
Höflichkeit, Rücksichtnahme und gegenseitige Hilfe im
persönlichen Umgang sind Voraussetzungen und zugleich Ziele schulischen
Zusammenlebens. Auch auf den Straßen und im unmittelbaren Umfeld der Schule
erwarten der Bildungsträ-ger und die pädagogisch Verantwortlichen von dem
Kursteilnehmer rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Fußgängern und anderen
Verkehrsteilnehmern.
Von jedem Kurteilnehmer wird erwartet, dass er durch
sein Auftreten, Benehmen, Handeln oder Unterlassen von Handlungen zum
reibungslosen Unterrichtsbetrieb beiträgt. Gewalt in jeder Form (Schlagen,
Raufen, Spucken, Schneeball werfen und vulgäre Sprachformen) von oder gegenüber
Teilnehmern dieser Schule wird nicht toleriert. Gegen Gewalttäter werden
geeignete Ordnungsmaßnahmen ergriffen.
Das Mitbringen und Tragen von Waffen aller Art ist verboten. Das Verbot gilt auch für Laserpointer und andere gesundheitsgefährdende Gegenstände. Drogenkonsum und -handel (legaler und illegaler Art) sind auf dem Schulgelände verboten. Die Schule ist rauchfrei, deshalb gilt ein generelles Rauchverbot in der ganzen Schule (Institut). Bei genehmigten Schulveranstaltungen kann die Institutsleitung den Ausschank von alkoholischen Getränken ausnahmsweise gestatten. Handys und Uhren mit Zeitsignal sind während des Unterrichts abzustellen. Des Weiteren dürfen Handys und andere Kommunikationsmittel nicht zu Prüfungen (einschließlich aller sonstigen Leistungsüberprüfungen) jeglicher Art mitgeführt werden.
Die private Nutzung von Musikwiedergabegeräten ist auf dem
Schulungsgelände nicht erlaubt.
Das Essen und Trinken sowie das Kauen von
Kaugummi sind (in den Unterrichts- und Fachräumen) nicht gestattet.
1.3 Pausen
Der Unterricht beginnt um 09:00 Uhr. Unterrichtspausen sind nach der zweiten und vierten Blockstunde vorgesehen. Zu anderen Zeiten dürfen Kursteilnehmer nur mit Genehmigung der Dozenten die Klassenräume verlassen.
Der Nachmittagsunterricht beginnt um 18:00 Uhr. Aufsicht auf
dem Schulgelände obliegt den Dozenten, dem Hausmeister. Während der Pausen
werden die Seminarräume abgeschlossen. Für mitgebrachte Wertgegenstände (Geld,
Uhren, Schmuck usw.) wird von der Schule keine Haftung übernommen. Sollten
diesbezügliche Verluste oder Schäden auftreten, sind diese sofort der Polizei zu
melden. Es wird empfohlen, eine private Diebstahlversicherung abzuschließen. Das
Tragen symbol-trächtiger Kleidung ist untersagt. In den Pausen halten sich die
Kursteilnehmer auf dem Schulungsgelände oder im Bereich des Foyers/der
Pausenhalle auf. Der Parkplatz, die geparkten Kraftfahrzeuge, die öffentliche
Straße und der Bürgersteig sind kein Aufenthaltsort in den Pausen.
Das
Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Raucherzonen außerhalb des
Schulungsgebäudes gestattet. Im gesamten Schulungsgebäude einschließlich der
Eingangsbereiche besteht Rauchverbot.
Sämtliche Ein- und Ausgänge, Treppen und Türen sind
freizuhalten. Der Aufenthalt auf der Straße vor der Schule ist grundsätzlich
während der Unterrichtszeit und der Pausen untersagt. Den Anweisungen von
Weisungsbefugten, Aufsichtführenden und dem Hausmeister ist unbedingt Folge zu
leisten.
Die Kursteilnehmer dürfen während der Schulzeit das Schulungsgelände
nur mit Erlaubnis eines Dozenten verlassen; in Pausen und Freistunden ist dem
Kursteilnehmer das Verlassen des Schulgeländes - nach Absprache mit dem Dozenten
- erlaubt. Aufenthaltsmöglichkeiten während der Unterrichtspausen und der
Mittagspause sind Aufenthaltsraum und Eingangshalle. Verlassen Kursteilnehmer
dennoch während der Schulzeit ohne Erlaubnis das Schulungsgelände, besteht kein
Versicherungsschutz.
1.4 Aushänge und Bekanntmachungen
Alle Bekanntmachungen, Aushänge und Anschläge im und vor dem Schulungsgebäude müssen vor der Veröffentlichung von der Institutsleitung genehmigt werden. Auf dem Schulungsgelände ist die Verteilung von Flugblättern und anderen Schriften zu Werbezwecken untersagt.
2. Versäumnisse
2.1 Fehlzeiten bei Vorortseminaren
Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, pünktlich an den
Unterrichtsveranstaltungen teilzunehmen, auch wenn sie außerhalb der üblichen
Unterrichtszeit und außerhalb des Schulungsgeländes stattfinden.
Kann ein
Kursteilnehmer wegen Krankheit oder sonstiger wichtiger Gründe am Unterricht
nicht teilnehmen, so ist dies dem Kursleiter oder dem Sekretariat sofort
anzuzeigen. Spätestens am dritten Fehltag muss eine schriftliche Entschul-digung
mit Angabe der voraussichtlichen Abwesenheitsdauer vorliegen.
Der
Klassensprecher wendet sich an das Schulsekretariat, wenn der Dozent 15 Minuten
nach Unterrichtsbeginn nicht im Seminarraum ist.
2.2 Beurlaubungen bei Vorortseminaren
Eine Beurlaubung kann bei Vorliegen zwingender Gründe auf vorherigen schriftlichen Antrag nach Maßgabe der Schulordnung ausgesprochen werden. Beurlaubungen werden im Einzelfall nur genehmigt in folgender Weise: Einzelstunden von dem jeweiligen Fachdozenten, bis zu drei Tagen von dem Kursleiter (mit schriftlichem Antrag), alle anderen Fälle vom Institutsleiter (mit schriftlichem Antrag über den Kursleiter)
Unmittelbar vor und nach den Ferien sollen grundsätzlich keine Beurlaubungen ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Institutsleiter gestatten.
3. Nutzung der Gebäude und des Inventars
3.1 Schutz der Bausubstanz und des Inventars
Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, das Schuleigentum, insbesondere das Schulungsgelände, die Schulanlagen, die Einrichtungsgegenstände sowie die Lehr- und Unterrichtsmittel, Maschinen und Werkzeuge pfleglich zu behandeln. Er haftet für den von ihm grob fahrlässig bzw. vorsätzlich verursachten Schaden. Bei Minderjährigen haften die gesetzlichen Vertreter, volljährige Kursteilnehmer handeln in eigener Verantwortung. Schäden an Schuleigentum sind nach Fest-stellung sofort einem Dozenten oder im Sekretariat zu melden. Innerhalb jeder Klassengemeinschaft wird die Einrichtung eines Ordnungsdienstes geregelt, der unter anderem für die Sauberhaltung der Tafel und des Unterrichtsraumes verantwortlich ist.
Nach Unterrichtsschluss ist der Unterrichtsraum aufgeräumt zu
verlassen. Die Stühle sind vorsichtig auf die Tische zu stellen, die Tafel ist
zu säubern, die Fenster sind zu schließen und die Jalousien sind
hochzudrehen.
Die schuleigenen Computeranlagen dürfen privat zu persönlichen
Zwecken nicht verwendet werden. Bei Zuwiderhandlung sind Ansprüche jeglicher Art
- insbesondere Urheberrechtsansprüche - gegen den Bildungsträger, die
Institutsleitung und die aufsichtführenden Lehrkräfte
ausgeschlossen.
Fundsachen sind (mit Angabe des Fundortes) beim Hausmeister
oder im Sekretariat abzugeben bzw. abzuholen.
3.2 Schulungsgelände
Schulfremde dürfen sich auf dem Schulungsgelände nicht aufhalten. Gäste und Besucher melden sich im Sekretariat an. Zum Schulungsgelände sind die offiziellen Wege und Zugänge zu benutzen. Für eventuelle Beschädigungen außerhalb des offiziellen Schulwegs haftet nicht die Schule, sondern der Verursacher.
3.3 Parken
Kursteilnehmer parken ihre Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen
Park- und Abstellplätzen.
Eingänge und Zufahrten sind immer freizuhalten.
3.4 Sicherheit
Unfälle auf dem Weg von und zur Schule, in der Schule sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb des Schulungsgeländes sind unverzüglich im Sekretariat zu melden. Formblätter sind dort erhältlich. Der gesetzliche Unfallversicherungs-schutz besteht nur für den direkten Schulweg. Alle Kursteilnehmer haben sich so zu verhalten, dass die eigene Sicherheit sowie die ihrer Mitschüler nicht beeinträchtigt wird. Wer Sicherheitseinrichtungen der Schule beschädigt, richtet nicht nur Sachschaden an, sondern erhöht die Gefahr für alle. Bei Gefahr wird (durch An- und Abschwellen des Sirenensignals) Alarm gegeben. Alle Kursteilnehmer verlassen dann unverzüglich, jedoch ohne Hast, das Schulungs-gebäude und begeben sich in die angewiesenen Sicherheitsbereiche. Die Fluchtwege sind mit grünem Pfeil gekennzeichnet. Die Einzelheiten regelt ein Alarmplan, in dem auch die Fluchtwege beschrieben sind. Auf allen Fluren befinden sich Feuerlöscher, die nur im Brandfall ordnungsgemäß benutzt werden dürfen. Die Nutzung der Fachräume wird durch zusätzliche Benutzerordnungen geregelt. Zur Vermeidung von Unfallgefahren ist die strikte Einhaltung von Sicherheitsvorschriften unabdingbar. Den Anordnungen der Dozenten ist unbedingt Folge zu leisten.
Zum fachpraktischen Unterricht in den Schulungsräumen sind
zweckentsprechende Kleidung und Schuhe zu tragen. Bei nicht ordnungsgemäßer
Kleidung bzw. Verstößen gegen die Sicherheitsbestimmungen kann der
Kursteilnehmer vom fachpraktischen und teoretischen Unterricht
ausgeschlossen werden.
Mindestens ein Dozent der Schule ist als
Sicherheitsbeauftragter bestellt. Unfallquellen können ihm oder im Sekretariat
gemeldet werden.
4. Ordnungsmaßnahmen
Wer gegen diese Hausordnung verstößt (z.B. Missachtung der Schulordnung, Beleidigung von Lehrpersonal und Mitarbeitern der Verwaltung), wird mit den entsprechenden Ordnungsmaßnahmen nach der Schulordnung belegt. Dies kann im Einzelfall bis zum Schulausschluss führen.
Der Schulausschluss entbindet nicht von der Zahlung od. Restzahlung der Kursgebühr.
5. Inkrafttreten der Hausordnung
Diese Hausordnung tritt am 12.09.2008 im Einvernehmen mit dem Schulausschuss (Institutsleitung) in Kraft.